Die European
Constituional Group, die aus Professoren der Rechts- und
Wirtschaftswissenschaften besteht, hat schon in der Vergangenheit Vorschläge für eine
Europäische Verfassung ausgearbeitet. Die vorliegende Kritik
am Vorschlag des EU-Konvents richtet sich hauptsächlich gegen
die Zentralisierungstendenz und betont die Bedeutung des
Subsidiaritätsprinzips, das im Verfassungsentwurf stark
eingeschränkt wird.
In den
Punkten 1 -12 und 16 werden die Artikel des
Verfassungsentwurfs analysiert, die die Zentralisierung weiter
treiben sollen, beginnend mit der Präambel, dass Europa eine
immer engere Union werden soll – letztlich also ein
zentraler Einheitsstaat. Es werden dann die einzelnen Gebiete
behandelt, die die Union im Gegensatz zum Subsidiaritätsprinzip
in Zukunft regeln soll: Transfers, Ausbildungswesen, Sozial-
und Gesundheitspolitik, Außenpolitik,
Arbeitsmarkt-Regulierungen, Forschungs- und
Technologiepolitik, Raumfahrts-, Energie- und Sportpolitik.
Alle diese Gebiete wären besser in der Autonomie der
Mitgliedsländer geblieben, höchstens eine Koordination wäre
in einzelnen Fällen vorzusehen.
Welche Auswirkungen z.B. die
Zentralisierung der Sozialpolitik hätte, hat vor kurzem
Professor Sinn (Präsident des Ifo-Instituts München)
aufgezeigt: weil jeder EU-Bürger die Sozialhilfe in anderen
Staaten in Anspruch nehmen könnte, würde ein polnischer
Arbeiter dumm sein, wenn er mit seiner Familie in Polen
bleibt, denn in Deutschland würde er ohne Arbeit die
Sozialhilfe bekommen, die dreimal so hoch iste wie sein
Arbeitslohn in Polen.
Die Kritik der Constitutional Group weist weiters darauf hin, dass
die Autonomie der Europäischen Zentralbank eingeschränkt
werden soll. Das bedeutet angesichts des schon heute von den
großen Staaten verletzten Stabilitätspaktes, dass in Zukunft
eine Inflation nicht mehr ausgeschlossen werden kann.
Die Autonomie der einzelnen Staaten, ihre Probleme selber zu lösen,
wird weiters dadurch eingeschränkt, dass das Mehrheitsprinzip
ausgedehnt und das Quorum für eine qualifizierte Mehrheit von
72 auf 60% verringert wird. Dadurch können z.B.
Entscheidungen über die Strukturfonds, die Industriepolitik
und „öffentliche Dienste“ von der EU getroffen werden,
die zum Teil sogar die Wettbewerbspolitik der EU durchkreuzen
könnten.
Die Möglichkeiten, diese Zentralisierungstendenzen zu stoppen oder sogar Bereiche
zu dezentralisieren, werden systematisch eingeschränkt, die
Constitutional Group hatte dagegen vorgeschlagen, eine zweite
Kammer des Europäischen Parlaments, die aus Vertretern der
nationalen Parlamente zusammengesetzt ist, sollte auf die
Einhaltung der Subsidiarität wachen.
Gelobt wird dagegen die Schaffung eines fairen Austrittsverfahrens,
denn allein die Möglichkeit
des Austritts wird zu starke Beeinträchtigungen von
wesentlichen Interessen einzelner Länder verhindern können.
Lesen Sie hier
die Stellungnahme der Constitutional Group.
(Quelle: "Economic Affairs", März
2004)
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