Die European Constituional Group, die aus Professoren der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften besteht, hat schon in der Vergangenheit Vorschläge für eine
Europäische Verfassung ausgearbeitet. Die vorliegende Kritik am Vorschlag des EU-Konvents richtet sich hauptsächlich gegen die Zentralisierungstendenz und betont
die Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips, das im Verfassungsentwurf stark eingeschränkt wird.
In den Punkten 1 -12 und 16 werden die Artikel des Verfassungsentwurfs analysiert, die die Zentralisierung weiter treiben sollen, beginnend mit der Präambel, dass
Europa eine immer engere Union werden soll – letztlich also ein zentraler Einheitsstaat. Es werden dann die einzelnen Gebiete behandelt, die die Union im Gegensatz zum
Subsidiaritätsprinzip in Zukunft regeln soll: Transfers, Ausbildungswesen, Sozial- und Gesundheitspolitik, Außenpolitik, Arbeitsmarkt-Regulierungen, Forschungs-
und Technologiepolitik, Raumfahrts-, Energie- und Sportpolitik. Alle diese Gebiete wären besser in der Autonomie der Mitgliedsländer geblieben, höchstens eine
Koordination wäre in einzelnen Fällen vorzusehen.
Welche Auswirkungen z.B. die Zentralisierung der Sozialpolitik hätte, hat vor kurzem Professor Sinn (Präsident des Ifo-Instituts München) aufgezeigt: weil
jeder EU-Bürger die Sozialhilfe in anderen Staaten in Anspruch nehmen könnte, würde ein polnischer Arbeiter dumm sein, wenn er mit seiner Familie in Polen
bleibt, denn in Deutschland würde er ohne Arbeit die Sozialhilfe bekommen, die dreimal so hoch iste wie sein Arbeitslohn in Polen.
Die Kritik der Constitutional Group weist weiters darauf hin, dass die Autonomie der Europäischen Zentralbank eingeschränkt werden soll. Das bedeutet angesichts
des schon heute von den großen Staaten verletzten Stabilitätspaktes, dass in Zukunft eine Inflation nicht mehr ausgeschlossen werden kann.
Die Autonomie der einzelnen Staaten, ihre Probleme selber zu lösen, wird weiters dadurch eingeschränkt, dass das Mehrheitsprinzip ausgedehnt und das Quorum
für eine qualifizierte Mehrheit von 72 auf 60% verringert wird. Dadurch können z.B. Entscheidungen über die Strukturfonds, die Industriepolitik und
„öffentliche Dienste“ von der EU getroffen werden, die zum Teil sogar die Wettbewerbspolitik der EU durchkreuzen könnten.
Die Möglichkeiten, diese Zentralisierungstendenzen zu stoppen oder sogar Bereiche zu dezentralisieren, werden systematisch eingeschränkt, die Constitutional
Group hatte dagegen vorgeschlagen, eine zweite Kammer des Europäischen Parlaments, die aus Vertretern der nationalen Parlamente zusammengesetzt ist, sollte auf die
Einhaltung der Subsidiarität wachen.
Gelobt wird dagegen die Schaffung eines fairen Austrittsverfahrens, denn allein die Möglichkeit des Austritts wird zu starke Beeinträchtigungen von wesentlichen
Interessen einzelner Länder verhindern können.
Lesen Sie hier die Stellungnahme der Constitutional Group.
(Quelle: "Economic Affairs", März 2004)
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